Verkauft wird ein sanierungsbedürftiger Bauernhof unter Denkmalschutz in Wirsberg / Ortsteil. An das nach Süden ausgerichtete Grundstück grenzen nur Wiesen, Felder und Wald. Genießen Sie diesen traumhaften Blick, die Ruhe und diese wundervolle Atmosphäre. Die vielen Nebengebäude bieten eine Vielzahl unterschiedlichster Verwendungsmöglichkeiten. Die Abschreibung für Baudenkmäler ist eine der letzten Steueroasen und macht dieses Vorhaben besonders attraktiver. Erweiterungspotential der Wohnfläche ist vorhanden.
Mitten in der Natur und mit Wirsberg, Neuenmarkt-Wirsberg und Himmelkron eine sehr gute Infrastruktur, die weniger erreichbar ist. Eine traumhafte Kombination zwischen herrlicher Idylle und gut erreichbarer Infrastruktur.
Wirsberg ca. 3,5 Km entfernt mit Kindergarten, Supermarkt, Schwimmbad, Hotel´s, Reiterhof, Restaurants, Tankstelle, Geldautomat.
Neuenmarkt mit Bank, Dampflokomotiv Museum, Grund- und Mittelschule, Bahnhof
Himmelkron ca. 10 Km entfernt mit BAB Anschluss A9
Badesee Trebgast ca. 12Km Entfernung
ca. 20 Km bis Kulmbach und ca. 25 km bis Bayreuth
Für diesen Gebäudetyp nicht notwendig
Die Abschreibung für Baudenkmäler ist eine der letzten Steueroasen. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden.
Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei großen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie zB die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, ua zur Verfügung.
Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von zB bereits ausgezahlten Mitteln) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind häufig nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei sterben Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu zulässigen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Wir übernehmen hierzu keinerlei Haftung.
4,76% Käuferprovision inkl. MwSt.
Dieses Expose‘ wurde erstellt nach Angaben und Unterlagen des Eigentümers. Eine Haftung bzw. Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Bitte geben Sie das Angebot nicht an Dritte weiter, ansonsten haften Sie ggf. in Höhe der Gesamtprovision. Des Weiteren gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.